Rechtsprechung
FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten bei Geheimhaltungspflicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitnehmer - Ehegattenunterarbeitsverhältnis gegenüber nichtselbständig Tätigem unterliegt dem Fremdvergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 994
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94
Für selbständig tätige Steuerpflichtige ist geklärt, daß Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden nahen Angehörigen gem. § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn der Angehörige aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 , und BFH-Urteil vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehung zum betrieblichen Bereich im Sinne des BVerfG-Beschlusses in BStBl II 1996, 34 ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist.
- BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …
Auszug aus FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94
Dabei ist allerdings zu beachten, daß geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. auch BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377 , BStBl II 1997, 196 , und zuletzt noch vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699 m. w. Rechtsprechungsnachweisen). - BFH, 22.11.1996 - VI R 20/94
Zur steuerlichen Anerkennung eines Ehegatten-Unterarbeitsverhältnisses
Auszug aus FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94
b) Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen gem. § 9 Abs. 1 EStG ein entsprechender Werbungskostenabzug möglich ist, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines sog. Unterarbeitsverhältnisses Arbeitsleistungen, die im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis anfallen, durch nahe Angehörige erbringen läßt und vergütet, ist höchstrichterlich nicht geklärt (offen gelassen in BFH-Urteil vom 22. November 1996 VI R 20/94, BStBl II 1997, 187 ).
- BFH, 25.11.1999 - IV R 44/99
Häusliches Arbeitszimmer keine Betriebsstätte
Auszug aus FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94
Dabei ist allerdings zu beachten, daß geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen sowohl bezüglich des Vertragsinhalts als auch bezüglich der Vertragsdurchführung für sich allein nicht stets zur steuerlichen Nichtanerkennung des Arbeitsverhältnisses führen müssen (vgl. auch BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377 , BStBl II 1997, 196 , und zuletzt noch vom 25. November 1999 IV R 44/99, BFH/NV 2000, 699 m. w. Rechtsprechungsnachweisen). - BFH, 06.03.1995 - VI R 86/94
Keine Anerkennung eines Unterarbeitsverhältnisses mit studierendem Kind über die …
Auszug aus FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94
Nach Ansicht des Gerichts ist vielmehr für den anzustellenden Fremdvergleich auf die ganz konkrete, tatsächlich ausgeübte Arbeit abzustellen (so wohl auch BFH-Urteil vom 6. März 1995 VI R 86/94, BStBl II 1995, 394 ). - BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84
Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von …
Auszug aus FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94
Für selbständig tätige Steuerpflichtige ist geklärt, daß Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden nahen Angehörigen gem. § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abgezogen werden können, wenn der Angehörige aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung, erfüllt (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 , und BFH-Urteil vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759). - FG Bremen, 21.02.1991 - I 15/89
Steuerliche Anerkennung von Dienstverhältnissen zwischen Ehegatten ; Wirksamkeit …
Auszug aus FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94
Dabei können besondere Gestaltungen, die ihre Ursache im ehelichen Vertrauensverhältnis haben, nicht unberücksichtigt bleiben (so aber Finanzgericht Bremen, Urteil vom 21. Februar 1991, I 15/89 K, EFG 1991, 314 ). - FG Baden-Württemberg, 27.11.1990 - XI K 66/87
Auszug aus FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94
Solche Verstöße führen regelmäßig zur Annahme einer zumindest auch privaten Veranlassung für das Unterarbeitsverhältnis (vgl. z.B. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 1990 XI K 66/87, EFG 1991, 378 ; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 02. Dezember 1994 V 80/92, EFG 1995, 427 m. w. Nachweisen). - FG Hamburg, 02.12.1994 - V 80/92
Einkommensteuer; Unterarbeitsverträge zwischen Ehegatten
Auszug aus FG Köln, 28.06.2000 - 15 K 4044/94
Solche Verstöße führen regelmäßig zur Annahme einer zumindest auch privaten Veranlassung für das Unterarbeitsverhältnis (vgl. z.B. Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27. November 1990 XI K 66/87, EFG 1991, 378 ; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 02. Dezember 1994 V 80/92, EFG 1995, 427 m. w. Nachweisen).
- FG Hamburg, 17.12.2001 - II 253/00
Keine Anerkennung eines Unterarbeitsverhältnisses als Werbungskosten zwischen …
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